Kaderrichtlinien

Kaderrichtlinien des FTMV e.V. (Stand 04.02.2023)


1. 

Der Kader des FTMV e.V. trägt entsprechend einer bestehenden Vereinbarung mit dem Hauptsponsor den Namen „Immofair Rostock Tennis Leistungskader MV“.

 

  2.     

Dem Kader können Kinder/Jugendliche/Heranwachsende aus MV angehören, die Ihren Wohnsitz in MV haben und Mitglied in einem Tennisverein im Landesverband TMV sind. Dabei sollte dieser Tennisverein im Landesverband TMV grundsätzlich ihr Hauptverein sein, also der Verein, für den sie auch Punktspiele spielen. Eine Ausnahme vom Erfordernis des Hauptvereins ist nach Vorstandsentscheidung mit einfacher Mehrheit möglich (bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden), so das Kadermitglied dadurch besser gefördert werden kann.

 

Insbesondere ist dieses der Fall so im Landesverband MV in der entsprechenden Altersklasse keine reinen Mädchen-/Jungsmannschaften zustandekommen.

 

Der Vorstand kann auch eine Ausnahme vom Wohnsitzerfordernis mit einfacher Mehrheit beschließen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

3.     

Das Alter der Kinder/Jugendlichen/Heranwachsenden darf grundsätzlich das 18. Lebensjahr nicht überschreiten. Mit einfacher Mehrheit kann der Vorstand eine Ausnahmeregelung für Kaderspieler bis zum 21. Lebensjahr auf Antrag des Kadermitglieds beschließen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

4.     

Es dürfen nur Kinder in den Förderkader aufgenommen werden, die zu den besten Spielern ihrer jeweiligen Altersklasse in MV zählen und bereit sind, Tennis als Leistungssport zu betreiben. Über die Aufnahme in den Förderkader entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit auf einen Antrag hin. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Grundsätzlich wird der Vorstand sich vor einer Aufnahme die Stellungnahme eines Trainers des FTMV e.V. dazu einholen und dessen Empfehlung in die Entscheidung mit einbeziehen. Der Vorstand und/oder der Trainer entscheiden darüber, ob vor einer möglichen Aufnahme eine Sichtung durchgeführt werden soll.

 

5.     

Mitglieder des Förderkaders, sei es A-Kader, B-Kader oder Jüngsten-Kader, sind verpflichtet, an den Verbandsmeisterschaften des TMV teilzunehmen. Eine Verletzung oder Erkrankung gilt als Entschuldigung, so diese mittels ärztlichen Attests dem Vorstand gegenüber nachgewiesen wird. Als Entschuldigung gilt auch die Teilnahme an einem wichtigen internationalen Tennisturnier oder Einladungsturnier. Eine unentschuldigte Nichtteilnahme an den Verbandsmeisterschaften des TMV kann zum Ausschluss aus dem Förderkader führen.

 

Hierüber entscheidet der Vorstand auf Antrag eines Vorstandsmitglieds mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

6.     

Der Förderkader besteht aus einem A-Kader, einem B-Kader und einem Jüngsten-Kader.

 

7.     

A-Kader: Zu den Mitgliedern des A-Kaders zählen die von der deutschen Rangliste her besten Nachwuchsspieler aus MV, soweit sie sich unter den Top 500 der deutschen Rangliste des DTB ihrer Altersklasse befinden, und die, die in Ihrer Altersklasse zu den besten 2 Spielern Ihrer Altersklasse in MV zählen, wobei der Geburtsjahrgang ausschlaggebend ist.

 

Diese sind verpflichtet mindesten 10 Turniere im Jahr zu spielen, wovon mindestens 5 Turniere außerhalb von MV ausgetragen werden müssen. LK-Tuniere zählen dabei lediglich als eine halbe Turnierteilnahme im Sinne dieser Kaderrichtlinien. Mitglieder des A-Kaders sollten grundsätzlich Ranglistenturniere spielen. Die Teilnahme ist dem Vorstand gegenüber auf Verlangen nachzuweisen.

 

Mitglieder des A-Kaders sind zudem verpflichtet an den seitens des FTMV e.V. für den A-Kader angebotenen Trainingslehrgängen teilzunehmen. Eine auf Verlangen nachgewiesene Erkrankung/Verletzung entschuldigt die Nichtteilnahme. Ansonsten kann das Mitglied sich beim Vorstand und/oder beim Trainer für die Nichtteilnahme entschuldigen, wobei dann der Vorstand mit einfacher Mehrheit darüber entscheidet, ob die Entschuldigung ausreichend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Unentschuldigte Nichtteilnahmen sowie eine Unterschreitung der verpflichtenden Turniere können auf Antrag eines Vorstandsmitglieds hin zum Ausschluss aus dem A-Kader führen. Hierüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Mitglieder des A-Kaders können freie Plätze bei Trainingslehrgängen des B- und Jüngsten-Kaders füllen.

 

8.     

B-Kader: Zu den Mitgliedern des B-Kaders zählen ambitionierte Nachwuchsspieler mit dem Potential zu den besten Tennisspielern in MV zu zählen und eine DTB-Ranglistenposition unter den Top 500 ihrer Altersklasse in Deutschland zu erreichen.

 

Insbesondere zählen zu dem B-Kader diejenigen, die in Mecklenburg-Vorpommern zu dem Drittbesten oder Viertbesten Spieler ihrer Altersklasse zählen, wobei der Geburtsjahrgang ausschlaggebend ist.

 

Diese sind verpflichtet mindestens 6 Turniere im Jahr zu spielen, wovon mindestens 2 Turniere außerhalb von MV ausgetragen werden müssen. LK-Turniere zählen dabei als eine halbe Turnierteilnahme im Sinne dieser Kaderrichtlinien. Die Teilnahme ist dem Vorstand gegenüber auf Verlangen nachzuweisen.

 

Mitglieder des B-Kaders sollten im eigenen Interesse an den seitens des FTMV e.V. angebotenen Trainingslehrgängen teilnehmen. Regelmäßige Nichtteilnahmen sowie eine Unterschreitung der verpflichtenden Turniere können zum Ausschluss aus dem B-Kader führen. Hierüber entscheidet der Vorstand auf Antrag eines Vorstandsmitglieds mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Im Fall freier Plätze bei Trainingslehrgängen des A-Kaders werden Mitglieder des B-Kaders zu dem jeweiligen A-Kader-Lehrgang eingeladen und dürfen an diesen teilnehmen.

 

9.     

Jüngsten-Kader: Zu den Mitgliedern des Jüngsten-Kaders zählen ambitionierte Nachwuchsspieler mit dem Potential, mindestens zu den besten Tennisspielern in MV zu zählen und es in die deutsche DTB-Rangliste unter die Top 500 ihrer jeweiligen Altersklasse zu schaffen.

 

Das maximale Alter eines Mitglieds im Jüngsten-Kader beträgt 11 Jahre. Die Mitglieder des Jüngsten-Kaders sind verpflichtet mindestens 6 Turniere im Jahr zu spielen, wovon 2 Turniere außerhalb von MV ausgetragen werden müssen. LK-Turniere zählen dabei als eine halbe Turnierteilnahme im Sinne dieser Kaderrichtlinien. Die Teilnahme ist dem Vorstand gegenüber auf Verlangen nachzuweisen.

 

Mitglieder des Jüngsten-Kaders sind zudem verpflichtet an den seitens des FTMV e.V. für den Jüngsten-Kader angebotenen Trainingslehrgängen teilzunehmen. Eine auf Verlangen nachgewiesene Erkrankung/Verletzung entschuldigt die Nichtteilnahme. Ansonsten kann das Mitglied sich beim Vorstand und/oder beim Trainer für die Nichtteilnahme entschuldigen, wobei dann der Vorstand darüber entscheidet, ob die Entschuldigung ausreichend ist.

 

Unentschuldigte Nichtteilnahmen sowie eine Unterschreitung der verpflichtenden Turniere können auf Antrag eines Vorstandsmitglieds hin zum Ausschluss aus dem Jüngsten-Kader führen. Hierüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Im Fall freier Plätze bei Trainingslehrgängen des A-Kaders oder B-Kaders werden Mitglieder des Jüngsten-Kaders zu dem jeweiligen A-Kader- oder B-Kader-Lehrgang eingeladen und dürfen an diesen teilnehmen.

 

 

10. 

Über die Einstufung in den jeweiligen Kader entscheidet der Vorstand nach Beratung mit den Trainern des FTMV mit einfacher Mehrheit. Dabei kann der Vorstand Ausnahmeregelungen in begründeten Einzelfällen auf Antrag eines Vorstandsmitglieds zulassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

 

Die Einstufung und/oder Umstufung wird durch den Vorstand mindestens einmal im Jahr zum 31.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr vorgenommen.

 

 

11. 

Mitglieder das A-Kaders und des Jüngsten-Kaders erhalten grundsätzlich mehr Förderung (Training/Turnierbegleitung/Finanzielle Förderung) als Mitglieder des B-Kaders.

 

 

12. 

Diese Richtlinien können durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit angepasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand wird sich hinsichtlich etwaiger Anpassungen der Richtlinien mit einem Trainer des FTMV e.V. beraten.

 

 

Rostock, den 04.02.2023

 

 

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gez. 1. Vorsitzender           gez. 2. Vorsitzender     gez. Kassierer                gez. Schriftführerin

 

 

 

Kaderfestlegung bis zum 31.12.2023

 

A-Kader: Mick, Paul, Collien, Tabea, Niclas, Zeno, Hilda, Connor

B-Kader: David, Milo, Melissa, Vin, Edgar, Oke

Jüngsten-Kader: Mika, Carl Luca, Lennart, Jette

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